Studentische Arbeitsvermittlung Dresden STAV e.V.
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Tel.: 0155 / 65 750 249
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Über die STAV vermittelt – und jetzt? So klappt der Kontakt zur Arbeitsstelle

Du hast von der STAV einen Vermittlungs- und Abrechnungsschein als PDF erhalten? Dann ist der erste Schritt geschafft: Wir haben Dir die Kontaktdaten der Arbeitsstelle und die wichtigsten Angaben zum Job übermittelt. Wichtig ist jetzt, dass Du selbst aktiv wirst. Eine Vermittlung durch die STAV ist noch kein Arbeitsvertrag und bedeutet nicht automatisch, dass sich die Arbeitsstelle zuerst bei Dir meldet.

Über die STAV vermittelt – und jetzt? So klappt der Kontakt zur Arbeitsstelle

Du hast Deinen Abrechnungsschein als PDF erhalten? Dann findest Du darauf die Kontaktdaten der Arbeitsstelle und die wichtigsten Informationen zum Angebot.

Wichtig: Die Vermittlung ist noch kein Arbeitsvertrag. Du musst Dich selbst innerhalb von 3 Werktagen bei der Arbeitsstelle melden. Achte dabei darauf, welcher Bewerbungsweg angegeben ist. Manche Arbeitsstellen wünschen einen Anruf, andere eine kurze E-Mail oder direkt einen Lebenslauf mit Anschreiben.

Erwähne bei Deiner Kontaktaufnahme, dass Du über die STAV vermittelt wurdest. Nenne am besten auch die Bezeichnung der Stelle. Achte außerdem auf die geforderten Sprachkenntnisse. Wenn in der Ausschreibung gute oder sehr gute Deutschkenntnisse verlangt werden, solltest Du die Arbeitsstelle auch auf Deutsch kontaktieren. Eine englische Nachricht würde sonst bereits beim ersten Kontakt nicht zu den Anforderungen des Angebots passen.

Eine erste E-Mail könnte zum Beispiel so aussehen:

"Betreff: Vermittlung über die STAV – Job-ID 12345

Guten Tag Frau/Herr Muster,

mein Name ist [Vorname Nachname]. Ich wurde von der STAV für die Stelle als [Tätigkeit] an Sie vermittelt.

Ich interessiere mich sehr für die Tätigkeit und wollte mich gern kurz vorstellen. Können Sie mir bitte mitteilen, welche Unterlagen Sie benötigen und wie der weitere Ablauf aussieht? Gern können wir auch einen Termin für ein kurzes Telefonat oder persönliches Kennenlernen vereinbaren.

Freundliche Grüße
[Vorname Nachname]
[Telefonnummer]"

Wenn auf Deinem Vermittlungsschein bereits steht, dass Du einen Lebenslauf oder ein Anschreiben schicken sollst, solltest du diese diese Unterlagen direkt anhängen und die Mail entsprechend anpassen.

Nach zwei Tagen noch keine Antwort zu haben, ist zunächst kein Grund zur Sorge. Viele kleinere Unternehmen haben keine eigene Personalabteilung und benötigen etwas mehr Zeit. Nach etwa eineinhalb bis zwei Wochen kannst Du freundlich nachfragen. Solltest Du auch nach ungefähr einem Monat keine Rückmeldung bekommen haben, informiere bitte die STAV. Teile uns mit, dass kein Arbeitsverhältnis zustande gekommen ist und die Arbeitsstelle nicht reagiert hat. Wir vermerken das und gehen solchen Fällen nach, wenn sie sich bei einer Arbeitsstelle häufen.

Bitte gib uns auch Bescheid, wenn Du die Stelle bekommen hast, eine Absage erhältst oder Dich aus einem anderen Grund gegen den Job entscheidest. Dadurch können wir unsere Angebote aktuell halten und die Qualität der Vermittlung verbessern. Nach unseren Vermittlungsbedingungen bist Du verpflichtet, die Arbeitsstelle innerhalb der vorgesehenen Frist zu kontaktieren und uns über das Ergebnis zu informieren. Meldest Du Dich ohne ausreichenden Grund überhaupt nicht, kann dies zu einer vorübergehenden Vermittlungssperre führen.

Die vollständigen Regelungen findest Du in den Vermittlungsbedingungen und in unserem Vermittlungsablauf für Studierende.

Unsere Öffnungszeiten

Montag: 09:00 bis 13:00 Uhr

Dienstag: 09:00 bis 13:00 Uhr

Mittwoch: 09:00 bis 13:00 Uhr

Donnerstag: 12:00 bis 16:00 Uhr

Freitag: 09:00 bis 13:00 Uhr

Kontakt

Telefon: 0155 / 65 750 249

E-Mail: info@stav-dresden.de

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Was du als Arbeitnehmer*in beachten solltest:

Beachte beim Aushandeln des Arbeitsvertrages, welches Arbeitsverhältnis angestrebt wird. Der Deutsche Gewerkschaftsbund gibt auf seiner Seite hilfreiche Tipps zu unterschiedlichen Möglichkeiten der Anstellung.

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Was gibt es als Arbeitsstelle Rechtliches zu beachten?

Sie finden auf der Seite der Mini-Jobzentrale alle wichtigen Informationen dazu, wie Sie Arbeitnehmende anmelden müssen und welche Abgaben Sie zahlen sollen. Es wird dabei zwischen Unternehmen und Privathaushalten differenziert.

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